Wahlprüftsteine zur bayer. Landtagswahl 2013

Im Juni hat die Initiative Friedliche Uni Augsburg an acht Parteien sog. Wahlprüfsteine verschickt. Darin werden die Befragten gebeten sich konkret und in prägnanter Weise zu Fragen aus einem bestimmten Themenbereich zu äußern und ihre Position darzulegen. Angefragt haben wir die ÖDP, B90/Die Grünen, FDP, FreieWähler, Die LINKE, Piraten, CSU, FDP und SPD.
Bis zum 1. August 2013 erhielten wir von den Freien Wählern, der Linken, den Grünen und der ÖDP Antworten. (BayernSPD und FDP kamen erst verspätet an)
Die übrigen Parteien schienen wohl zu sehr mit Wahlkampf beschäftigt zu sein, um sich mit Inhalten abzugeben.


Fragen / Parteien 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage 8. Frage 9. Frage 10. Frage
Freie Wähler - + +/- - - - +- - - -
Die LINKE + + + + + + +*[1] + + +
Bündnis90/Die Grünen - - + - - - + + + +
ÖDP k.A. + + - k.A. + + + k.A. +
BayernSPD - + + k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.
FDP - - - - - - + - - -
CSU - - - - - - - - - -
[1]Geht sogar noch weiter, will Beschränkung auf Naturkatastrophen um eine Umdeutung von sozialen Unruhen in 'Katastrophe' nicht einen Militäreinsatz möglich macht

Die von der Initiative gestellten Fragen lauteten:
  1. Aufnahme einer allgemeinen Zivilklausel ins bayerische Landeshochschulgesetz
  2. Aufnahme einer Transparenzklausel ins bayerische Landeshochschulgesetz, die eine Universität verpflichtet alle Drittmittelprojekte bzgl. Zielsetzung, Auftraggeber und Finanzvolumen offenzulegen
  3. Ergänzung von neu geschaffenen Satzungen um eine Zivil- und Transparenzklausel für alle zukünftigen Wirtschaftsförderungsprojekte mit Beteiligung des Freistaats oder seiner Kommunen
  4. Beteiligung an Sonderforschungsvorhaben mit militärischen oder rüstungsrelevanten Inhalten beenden, einschließlich der Forschung für den schwer zu trennenden Bereich der zivilen Sicherheitsforschung 
  5. Aufgabe sämtlichen Engagements, sowohl auf nationaler wie internationaler Ebene im Bereich Cyber-Warfare, Auflösung der entsprechenden Abteilung "Computernetzwerkoperationen" bei der Bundeswehr 
  6. Forderung erheben und diese in allen Gremien einbringen: Kein Mandat der Bundeswehr für weitere Auslandseinsätze oder die Verlängerung bestehender Auslandseinsätze zu geben. Des weiteren bereits laufende Auslandseinsätze zu beenden und den geregelten Abzug aller bundesdeutschen Truppen zu beginnen
  7. Beschränkung des innerdeutschen Einsatzes der Bundeswehr auf Amtshilfeersuchen bei Katastropheneinsätzen 
  8. Sofortige Aufkündigung des Kooperationsvertrags des bayerischen Kultusministeriums mit der Bundeswehr zur schulischen Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften und Schüler_innen 
  9. Ablehnung der Beschaffung von bewaffneten und unbewaffnete Drohnen für die Bundeswehr, ebenso auch für die zivile Ausrüstung von Drohnen für Polizei, Zoll und Bundesgrenzschutz 
  10. Eintreten für den nationalen und internationalen Stopp von Rüstungsexporten, einschließlich Einzelteilen von Rüstungsgüter, sowie auch von Informationstechnologie, die dazu geeignet ist Telekommunikation zu überwachen, zu zensieren, die freie  Meinungsäußerung einzuschränken oder die grundsätzlich Wahrnehmung der  Menschenrechte einengt

Stellungnahme der Parteien zu den Forderungen der IFUA bezüglich Zivil- und Transparenzklausel

Zu 1. Zivilklausel in Landeshochschulgesetz:

Freie Wähler:

(Kurzantwort) Selbstverständlich können die Hochschulen im Rahmen ihres Selbstverständnisses und ihres Profils eine Zivilklausel in ihre Satzung aufnehmen.
(Erläuterung) Allerdings sehen die FREIEN WÄHLER in der Praxis große Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen ziviler und militärischer Forschung. Zudem ist die landesweite verpflichtende Einführung einer Zivilklausel unseres Erachtens verfassungsrechtlich sehr bedenklich, da die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre nach Art. 5 Abs. 3 GG ein hohes Gut in unserer Gesellschaft darstellt. Daher sprechen wir uns gegen eine Aufnahme in das bayerische Hochschulgesetz aus und belassen diese Entscheidung im Verantwortungsbereich der einzelnen Hochschulen.

Die LINKE: 

(Kurzantwort) Wir befürworten die Aufnahme einer Zivilklausel ins LHG, um den Willen der Gesellschaft für eine friedliche Forschung deutlich zu machen.
(Erläuterung) DIE LINKE macht sich in den Bundesländern und auch im Bundestag für Zivilklauseln stark. Wir haben dazu Anträge gestellt und mit Anfragen Licht in die Rüstungsforschung der Bundeswehr gebracht. Wir begrüßen die Zivilklausel–Bewegung, die in den letzen Jahren in Bayern sowie bundesweit erstarkte und halten gerade die Akteure an den Hochschulen für zentral in Sachen Einführung bzw. Einhaltung von Zivilklauseln.

Bündnis90/Die Grünen:

(Kurzantwort) Wir fordern die Hochschulen auf, Zivilklauseln in ihre Satzung aufzunehmen. Damit soll nur Forschung für ausschließlich zivile Zwecke möglich sein.
(Erläuterung) Die Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage der Grünen hat gezeigt, dass an bayerischen Hochschulen intensiv Forschung für militärische Zwecke betrieben wird. Dies sehen wir mit Sorge. Die Staatsregierung lässt jeglichen Willen vermissen, die Forschung für militärische Zwecke in die Schranken zu verweisen. In ihrer Berufung auf die Freiheit der Wissenschaften übersieht die Staatsregierung geflissentlich, dass die Forschungseinrichtungen angesichts der drastisch zurückgefahrenen öffentlichen Grundfinanzierung kaum mehr Wahlmöglichkeiten haben. Sie sind abhängig von den externen Drittmittelgebern und ihren Bedingungen. Zivilklauseln sind ein wirksames Instrument, Forschung für militärische Zwecke auszuschließen.

ÖDP:

-keine Angaben -

BayernSPD:

(Kurzantwort): -
(Erläuterung): Den Hochschulen muss es freistehen, in ihren Grundordnungen klarzustellen, dass Forschung und Lehre nur zu friedlichen Zwecken dienen sollen. Diese Entscheidung muss jedoch von den Hochschulen selbst getroffen werden.
Gesetzliche Einschränkungen von Forschungsaktivitäten halten wir nicht für richtig und auch nicht für umsetzbar. In der Grundlagenforschung lassen sich gerade in naturwissenschaftlichen und technischen Fächern zivile und militärische Nutzung nicht klar trennen. Auch viele Unternehmen sind sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich tätig. Dies trifft insbesondere auf sogenannte “Dual Use“-­Projekte zu, in denen nicht nur militärisch, sondern auch zivil geforscht wird. Eine    gesetzliche Festlegung stünde der Freiheit der Wissenschaft entgegen.

FDP:

(Kurzantwort) Wir lehnen Zivilklauseln ab. Sie stellen einen Eingriff in die Eigenverantwortung des einzelnen Wissenschaftlers und damit in die Freiheit der Forschung dar.
(Erläuterung) -

CSU:

(Kurzantwort) Eine allgemeine Zivilklausel an Hochschulen würde gegen die verfassungsrechtlich garantierte Forschungsfreiheit verstoßen.
(Erläuterung) Die CSU bekennt sich zur Unabhängigkeit der Wissenschaft und zur Freiheit der Forschung und Lehre an Hochschulen, so wie es im Grundgesetz festgelegt ist. Zudem respektieren wir die Selbstverwaltung der Hochschulen, die in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen garantiert wird. So genannte Zivilklauseln, bei denen es darum geht, forschungsbezogene Kooperationen und Kontakte von Hochschulen mit der Bundeswehr und wehrtechnischen Industrie zu verbieten, halten wir für verfassungswidrig.

Zu 2. Transparenz Klausel ins Landeshochschulgesetz

Freie Wähler:

(Kurzantwort) Der Aufnahme einer Transparenzklausel ins bayerische Hochschulgesetz stehen wir offen gegenüber – im Rahmen der rechtlich zulässigen Grenzen.
(Erläuterung) Die FREIEN WÄHLER setzen sich prinzipiell in allen Bereichen staatlichen Handelns für weitgehende Transparenz ein. Die Grenzen der wettbewerbs- und vertragsrechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei allerdings nicht zu umgehen. Gegebenenfalls müssen daher die Transparenzvorgaben eingeschränkt und allgemein formuliert werden.

Die LINKE: 

(Kurzantwort) DIE LINKE setzt sich auch für eine Transparenzklausel im LHG ein, die zur Offenlegung der Vereinbarungen von Drittmittelprojekten aus privater Hand verpflichtet.
(Erläuterung) Die Freiheit von Forschung und Lehre kann nur gesichert werden, wenn die Einflüsse von Dritten offen gelegt werden. DIE LINKE setzt sich für verpflichtende Transparenzklauseln ein. Dabei sollen die gesamten Verträge und alle Nebenvereinbarungen offen gelegt werden, um Einflussnahmen auf  Inhalte von Forschung und Lehre, Berufungen oder Publikationen bewerten zu können. Die "Freiheit der Wissenschaft" droht durch die systematische Unterfinanzierung der öffentlichen Hochschulen und einen Wissenschaftsbegriff, der Wissenschaft zur Ressource im Standortwettbewerb macht, unter die Räder zu geraten.

Bündnis90/Die Grünen:

(Kurzantwort) Wir setzen uns für volle Transparenz an den Hochschulen bzgl. der Volumina und der Einzelheiten von externen Projektgeldern ein.
(Erläuterung) Über die Inhalte der Verträge für Drittmittelprojekte und die Verwendung der Forschungsergebnisse wird die Öffentlichkeit nicht informiert, Transparenz wird bewusst vermieden. Die Staatsregierung beruft sich in diesen Fragen auf die Freiheit der Wissenschaften. Die WissenschaftlerInnen können, so ihre Argumentation, als Vertragspartner die Modalitäten frei aushandeln. Die Staatsregierung übersieht dabei geflissentlich, dass die Hochschulen angesichts der drastisch zurückgefahrenen öffentlichen Grundfinanzierung kaum mehr Wahlmöglichkeiten haben. Sie sind abhängig von den externen öffentlichen und privaten Drittmittelgebern und ihren Bedingungen. Die Freiheit der Wissenschaften kann nur durch eine angemessene Grundfinanzierung sichergestellt werden.

ÖDP:

(Kurzantwort) Dieses Vorhaben unterstützen wir uneingeschränkt. Die ÖDP steht für die Entflechtung von Bildung und Wirtschaft, zumindest aber für Transparenz.
(Erläuterung) -

BayernSPD:

(Kurzantwort) -
(Erläuterung: Wir treten für vollständige Transparenz bei Drittmittelprojekten und Stiftungsprofessuren ein. Drittmittelprojekte müssen einschließlich der Auftraggeber offengelegt werden. Zweck und Inhalt der Förderung muss für die Öffentlichkeit erkennbar und nachvollziehbar sein. Hochschulen müssen die zweckentsprechende Verwendung der Mittel garantieren und Rechenschaft darüber ablegen. Die Forderung nach Transparenz in der Wissenschaft entspricht dem Schutz der Unparteilichkeit von Wissenschaft. Es muss feststehen, dass Geldgeber keinen Einfluss auf Forschung und Lehre und die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen nehmen. Wir werden uns in der kommenden Legislaturperiode für eine gesetzliche Regelung im Sinne einer Transparenzklausel einsetzen.

FDP:

(Kurzantwort) Die Drittmittel, die einer Hochschule zur Verfügung stehen, sind bereits jetzt offenzulegen und damit hochschulintern ohnehin transparent.
(Erläuterung) -

CSU:

(Kurzantwort) Wir unterstützen und fördern Transparenz und Kontrolle an Schulen und Hochschulen durch die dafür zuständigen Gremien.
(Erläuterung) Die CSU hält die Zusammenarbeit von Schulen mit der Wirtschaft für wichtig. Beide Seiten profitieren davon (z.B. Praktika, Unterstützung bei der Berufsorientierung, Personalgewinnung). Soweit dabei auch Sponsoring eine Rolle spielt, halten wir Transparenz und Kontrolle durch die dafür zuständigen Gremien für unabdingbar.

Zu 3. Zivil- und Transparenzklauseln für Wirtschaftsförderungsprojekte

Freie Wähler:

(Kurzantwort) Zivil- und Transparenzklauseln für Wirtschaftsprojekte bewerten wir wegen der Abgrenzungsprobleme und aus Wettbewerbsaspekten zurückhaltend.
(Erläuterung)Wir machen uns dafür stark, dass geförderte Betriebe strikt die erforderlichen Verwendungsnachweise erbringen, um den jeweiligen Zweck der Wirtschaftsförderung zu gewährleisten. Die Einhaltung gesetzlicher Bindungen setzen wir als selbstverständlich voraus. Bei der Frage nach „ziviler Nutzung“ würde es aber schnell erhebliche Abgrenzungsprobleme geben. Dies könnte gerade dem Forschungs- und Technologiestandort Bayern schaden. Darüber hinaus bestünden bei umfassenden Offenlegungspflichten insbesondere bei kleineren Unternehmen erhebliche Bedenken. Denn Zuschüsse für Anlagen, Maschinen und ähnliche Investitionen lassen Rückschlüsse auf Betriebsstrategien und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu. Im globalen Marktgeschehen könnten so Fördermaßnahmen zum Nachteil im Wettbewerb geraten.

Die LINKE: 

(Kurzantwort) Ergänzung von neu geschaffenen Satzungen um eine Zivil- und Transparenzklausel für alle zukünftigen Wirtschaftsförderungsprojekte
(Erläuterung) Schlimm genug, dass die Nachfrage für Waffen und Rüstungsprodukte in der Regel aus der öffentlichen Hand kommt. Die Wirtschaftsförderung sollte statt der Rüstungsproduktion die Konversion der Betriebe zu friedlichen Produkten unterstützen, um die Arbeitsplätze zu sichern.

Bündnis90/Die Grünen:

(Kurzantwort) Wir befürworten die Einführung von Zivil- und Transparenzklauseln in den Satzungen aller Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen.
(Erläuterung) Bayern ist der größte Waffenexporteur Deutschlands und Deutschland unter den fünf größten Waffenexporteuren der Welt. Gerade darum machen wir deutlich: Mit Unterdrückung und Krieg sollte Bayern keine Geschäfte machen. Sechs der zehn größten deutschen Rüstungsunternehmen sind im Freistaat ansässig. Damit kommt Bayern bei der Eindämmung deutscher Rüstungsexporte eine besondere Rolle zu. Wir setzen uns deshalb für den Umstieg dieser Industrien auf zivile Fertigung ein.
Die Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen des Landes sollen ausschließlich friedliche Zwecke verfolgen. Deshalb befürworten wir die Einführung von Zivilklauseln in den Satzungen dieser Einrichtungen. Zusätzlich fordern wir die Abschaffung des Kooperationsabkommens zwischen Kultusministerium und der Bundeswehr.

ÖDP:

(Kurzantwort) Ja, auch das unterstützen wir.
(Erläuterung) -

FDP:

(Kurzantwort) Die Hochschulen entscheiden selbst, ob und in welcher Form sie ihre Drittmitteprojekte zusätzlich und ohne unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand offenlegen.
(Erläuterung) -

CSU:

(Kurzantwort) Siehe Antworten zu Frage 1 und 2
(Erläuterung) Die CSU plant zu den bestehenden Regeln keine weiterführenden Maßnahmen.

Zu 4. Beteiligung an Sonderforschungsvorhaben mit rüstungsrelevanten Inhalten beenden

Freie Wähler:

(Kurzantwort) Die FREIEN WÄHLER lehnen das generelle Verbot rüstungs- und militärbezogener Forschungsvorhaben mit Blick auf die Forschungsfreiheit ab.
(Erläuterung) Siehe hierzu die Ausführungen unter Punkt 1.

Die LINKE: 

(Kurzantwort) Wir wollen ausschließlich zivile Forschung. Öffentliche Drittmittelprojekte mit militärischen oder unethischen, menschenrechtsgefährdenden Potenzialen sollen beendet werden.
(Erläuterung) Militärische Interessen haben aus unserer Sicht an Hochschulen, die auch eine kritische Funktion gegenüber der Gesellschaft ausfüllen, nichts zu suchen. Die Bundesregierung kann nach eigener Angabe nicht ausschließen, mit ihren millionenstarken Fördermitteln für „zivile Sicherheitsforschung“, im Kern Rüstungsprojekte zu finanzieren. Außerdem wird in dieser Sicherheitsforschung der Fokus auf Technologie statt Prävention gelegt und setzt auf die Nähe der Produzenten von Überwachungstechnologien zu den Abnehmern etwa in Kommunen, Behörden oder öffentlichen Unternehmen. DIE LINKE hat sich dafür ausgesprochen, die zivile Sicherheitsforschung nicht weiter zu fördern, sondern lediglich den kleinen Teil des Katastrophenschutzes zu erhalten.

Bündnis90/Die Grünen:

(Kurzantwort) Eine Doppelnutzung von Ergebnissen der zivilen Sicherheitsforschung wollen wir weitestgehend verhindern.
(Erläuterung) Eine klare Abgrenzung zwischen ziviler Sicherheitsforschung und wehrtechnisch relevanter Forschung ist häufig nicht möglich. Dies ermöglicht die Verwertung der Forschungsergebnisse aus der zivilen Sicherheitsforschung für die Weiterentwicklung der Wehrtechnik sowie für sonstige Fragestellungen der Organisation von Militäreinsätzen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass eine Doppelnutzung nicht mehr angestrebt bzw. weitestgehend verhindert wird. Zudem sollen Forschungsergebnisse - ganz im Sinne der von uns angestrebten Zivilklausel - an Dritte ausschließlich für zivile Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

ÖDP:

(Kurzantwort) Programmauszug: Einrichtung bzw. Förderung von Friedens- und Konfliktforschungsinstituten. Jährliche Anhörungen mit Menschenrechtsorganisationen.
(Erläuterung) -

FDP:

(Kurzantwort) Wissenschaft strebt nach neuen Erkenntnissen. Diese sind weder per se gut, noch böse. Eine Einschränkung der grundgesetzlich geschützten Forschungsfreiheit lehnen wir ab.
(Erläuterung) -

CSU:

(Kurzantwort) Freiheit der Forschung heißt Freiheit in Verantwortung für ethische Grenzen.
(Erläuterung) Wir wollen den verantwortungsbewussten Umgang mit der Forschung und ihrer Ergebnisse stärken. Die leistungsfähige und forschungsintensive wehrtechnische Industrie ist dabei sowohl aus sicherheits- wie auch wirtschaftspolitischer Sicht ein wichtiger Partner. Die deutsche wehrtechnische Industrie steht für technologischen Fortschritt und hochwertige Arbeitsplätze, die wir sichern wollen. Wir werden uns auch künftig an gemeinsame Rüstungskooperationen mit den Partnern in EU und NATO beteiligen.

 

Stellungnahme der Parteien zu weiteren Fragen, die sich im Kontext der Zivil- und Transparenzklausel ergeben

Zu 5. Aufgabe sämtlichen Engagements im Bereich Cyber-Warfare

Freie Wähler:

(Kurzantwort) Neue Bedrohungen erfordern neue Maßnahmen für unsere Sicherheit und Freiheit. Wir stehen zum Aufbau von Kompetenzen im Bereich „Cyber-Defence“.
(Erläuterung) Wir FREIEN WÄHLER wollen einen Raum der Sicherheit des Rechts und damit der Freiheit für die BürgerInnen in unserem Land. Entsprechend muss der Staat auch auf neue Gefahren wie Cyber-Kriegsführung reagieren können. Erfolgreiche Cyberangriff-Abwehr zählt für uns zu den Zukunftsherausforderungen zur Gewährleistungen der äußeren Sicherheit unseres Landes, Europas und des gesamten NATO-Bündnisgebiets. Wir unterstützen insofern die Ausrichtung des strategischen Konzepts der NATO hin zu einer stärkeren Gewichtung des Bereichs „Cyber-Defence“ und eine Stärkung dieses Bereichs auf Ebene der Bundeswehr. Gleichwohl sehen wir für diesen jungen Verteidigungsbereich noch erheblichen Klarstellungsbedarf, etwa bei Fragen der Mandatierung von Maßnahmen im Rahmen der Cyber-Defence.

Die LINKE: 

(Kurzantwort) DIE LINKE lehnt den Cyber-Warfare in allen Facetten ab. Dies beinhaltet auch alle entsprechenden Maßnahmen und Einrichtungen der Bundeswehr.
(Erläuterung) Cyber-Warfare umfasst die beiden Dimensionen Cyberspionage und Cybersabotage.Hier zeichnet sich ein globaler Rüstungswettlauf auch unter Beteiligung Deutschlands ab. Ähnlich wie im Falle des drohenden Drohnen -Rüstungswettlaufs führen die Fähigkeiten zum Cyber-Warfare zu einer Rüstungsspirale von Angriffs- und Abwehrinnovationen. Drohnen und Cyber-Warfare stellen den Schritt in ein neues militärisches Zeitalter dar, der von der Öffentlichkeit im Gegensatz zur konventionellen Kriegsführung des 20. Jahrhunderts weniger wahrnehmbar, aber nicht weniger gefährlich ist.

Bündnis90/Die Grünen:

(Kurzantwort) Wir lehnen offensive Kapazitäten der Bundeswehr im Bereich der Kriegsführung im Cyberspace ab.
(Erläuterung) Wie jede Privatperson oder jedes Unternehmen müssen sich aber auch Bundeswehr und andere Regierungseinrichtungen vor derartigen Angriffen schützen können. In einer ausschließlich defensiven Ausrichtung sind Kapazitäten aus unserer Sicht daher gerechtfertigt.

ÖDP:

-keine Angaben-

FDP:

(Kurzantwort) Die Bundeswehr schützt unsere freiheitlich demokratische Grundordnung auf allen relevanten Konfliktfeldern; dazu gehört zu Recht auch der Informatikbereich.
(Erläuterung) -

CSU:

(Kurzantwort) Sicherheitsbedrohungen verlagern sich immer mehr ins Netz. Widerstandsfähige IT-Infrastrukturen und Netze sind deshalb unverzichtbar.(Erläuterung) Nach Ansicht der CSU muss eine effektive Gefahrenabwehr und Strafverfolgung auch im Netz sichergestellt sein. Die Sicherheitsbehörden müssen dazu die erforderlichen Befugnisse sowie technische und personelle Ausstattung erhalten. Mit der Cyber-Sicherheitsstrategie haben wir die Grundlagen gelegt, um Cybersicherheit auf einem der Schutzwürdigkeit der vernetzten Informationsinfrastrukturen angemessenen Niveau zu gewährleisten, ohne die Chancen und den Nutzen des Cyberraums zu beeinträchtigen. Sie bündelt die Aktivitäten für ein eng verzahntes Vorgehen aller Akteure in Staat, Wirtschaft und Forschung.

Zu 6. Keine Mandatsverlängerung oder neue Mandate für Auslandseinsätze der Bundeswehr und Beginn eines geregelten Abzugs

Freie Wähler:

(Kurzantwort) Wir wollen eine zurückhaltende, aber verantwortungsvolle Rolle in der Welt. Friedens-und Stabilisierungseinsätze mit UN-Mandat dürfen kein Tabu sein.
(Erläuterung) -

Die LINKE: 

(Kurzantwort) DIE LINKE ist die einzige im Bundestag vertretene Partei, die alle Auslandseinsätze der Bundeswehr und deren Verlängerung ausnahmslos ablehnt.
(Erläuterung) DIE LINKE hat seit ihrem Einzug in den Bundestag alle Auslandseinsätze der Bundeswehr abgelehnt – sowohl die Erstmandatierung als auch Mandatsverlängerungen. DIE LINKE ist der Auffassung, dass der Einsatz des Militärs kein Mittel der Außenpolitik sein darf. Mit dieser Position vertritt DIE LINKE als einzige Partei die gesellschaftlichen Stimmen, die das genauso sehen. Umfrageergebnisse zeigen, dass sich eine Mehrheit der Befragten (55-85%) gegen Auslandseinsätze der Bundeswehr aussprechen. In den Fällen, in denen eine überwiegende Zustimmung zu beobachten ist, handelt es sich um einen Ersteinsatz, der mit erheblicher Regierungspropaganda öffentlichkeitswirksam beworben wird. Die Zustimmung in der Bevölkerungbröckelt bei allen Einsätzen innerhalb weniger Wochen bis Monate.

Bündnis90/Die Grünen:

(Kurzantwort) Die Bundeswehr kann in Einzelfällen einen Beitrag zur Gewalteindämmung und Friedenssicherung im Rahmen und Auftrag der Vereinten Nationen leisten.
(Erläuterung) Militärische Abenteuer wie den Irak-Krieg oder den Einsatz von Streitkräften zur Rohstoffsicherung lehnen wir ab.

ÖDP:

(Kurzantwort) Die Bundeswehr ist für die ÖDP eine Verteidigungsarmee. Wir fordern eine ganz restriktive Handhabung von UN-Mandaten.
(Erläuterung) -

FDP:

(Kurzantwort) Auslandseinsätze dienen der Sicherheit und der globalen Stabilität. Wir stehen für einen verantwortlichen Umgang mit Sicherheitsrisiken und Herausforderungen.
(Erläuterung) -

CSU:

(Kurzantwort) Der Schutz Deutschlands und seiner Bürger, die Verteidigung unserer Interessen, der Einsatz für Frieden, Freiheit und Menschenrechte weltweit ist in unserem Interesse.
(Erläuterung)Die Bundeswehr ist ein Garant für die Sicherheit Deutschlands und seiner Bündnispartner. Deutschland wird im Rahmen des Konzeptes der vernetzten Sicherheit – unter Einbindung außen- und entwicklungspolitischer Akteure sowie der Bundeswehr - seine sicherheitspolitischen Aufgaben und Verpflichtungen im internationalen Rahmen auch in Zukunft verlässlich wahrnehmen.
Der militärische Einsatz der Bundeswehr kommt dabei erst dann in Frage, wenn alle nicht-militärischen Mittel ausgeschöpft sind. Solche Einsätze müssen in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz und Völkerrecht erfolgen und der Bewahrung oder Wiederherstellung des Friedens und der internationalen Sicherheit dienen. Der Einsatz muss in seinen Risiken vertretbar sein und klar festgelegte, erreichbare Ziele verfolgen.

Zu 7. Bundeswehr im Inland nur zur Amtshilfe bei Katastrophensfällen

Freie Wähler:

(Kurzantwort) Der Einsatz der Bundeswehr im Innern muss auf die bisher im Grundgesetz zugelassenen Ausnahmen wie Amtshilfeersuchen beschränkt bleiben.
(Erläuterung)Wir FREIEN WÄHLER stehen zu einer strikten Trennung der Gewährleistung innerer und äußerer Sicherheit. Die im Grundgesetz verankerte und wohl überlegte Regelung des Art. 87a darf nicht dahingehend aufgeweicht werden, dass die Bundeswehr innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik militärisch zum Einsatz kommt. Sie darf Amtshilfe leisten, wenn Polizei. Feuerwehr, Katastrophenschutz oder andere Sicherheitsbehörden die Aufgaben nicht allein bewältigen können, oder wenn der Bestand der Bundesrepublik Deutschland, bzw. ihre freiheitlich demokratische Grundordnung gefährdet ist.

Die LINKE: 

(Kurzantwort) DIE LINKE fordert Präzisierungen in Artikel 35 GG, damit bei der Amtshilfe keine bewaffneten SoldatInnen oder Kampfmittel eingesetzt werden dürfen.
(Erläuterung) Insgesamt ist DIE LINKE gegenüber Inlandseinsätzen der Bundeswehr, wenn auch nur zur Katastrophenhilfe und bei der Bekämpfung von Unglücksfällen, skeptisch. Zum einen kann DIE LINKE den Sinn von bewaffneten SoldatInnen bei solchen Einsätzen nicht erkennen. Es sei denn, die BefürworterInnen bewaffneter Kräfte verstehen unter Katastrophen- und Unglücksfällen noch etwas anderes als Naturkatastrophen, die es einzuhegen oder niederzuschlagen gilt, beispielsweise Demonstrationen oder soziale Unruhen Zum anderen muss es darum gehen, die zivilen Kapazitäten (THW etc.) soweit personell und technisch auszustatten, dass diese Einrichtungen in der Lage sind,  entsprechende Herausforderungen beim Katastrophenschutz zu bewältigen.

Bündnis90/Die Grünen:

(Kurzantwort) Den Einsatz der Bundeswehr im Innern als Mittel der allgemeinen Gefahrenabwehr haben wir immer entschieden abgelehnt.
(Erläuterung) Die Trennung von Streitkräften und Polizei ist ein wichtiges Wesensmerkmal der Deutschen Sicherheitsarchitektur. Das Bundesverfassungsgericht hat auch den Einsatz der Bundeswehr mit militärischen Waffen im Rahmen der Amtshilfe auf  äußerste Ausnahme- und Unglücksfälle katastrophalen Ausmaßes, auf Fälle des inneren Notstands, begrenzt. Das Gericht hat klare Worte gefunden: Der Einsatz der Bundeswehr gegen Demonstranten ist verboten. Den politischen Kräften, die durch die über die Jahre mantra-artig wiederholte Forderung nach dem Einsatz der Bundeswehr im Innern den Bundeswehreinsatz als permanentes Sicherheitsinstrument in Deutschland salonfähig machen wollen, ist damit eine klare Absage erteilt. Gesetzlichen Handlungsbedarf sehen wir nicht.

ÖDP:

(Kurzantwort) Die Bundeswehr darf keine Polizeiaufgaben übernehmen.
(Erläuterung) -

FDP:

(Kurzantwort) Die Bundeswehr ist alleine für die äußere Sicherheit zuständig. Daran halten wir fest. Katastrophen- und Amtshilfe unter ziviler Führung bleiben unbenommen.
(Erläuterung) -

CSU:

(Kurzantwort )Ziel und Konstante deutscher Sicherheitspolitik bleibt die Sicherung von Frieden, Freiheit und Wohlergehen der Bürger.
(Erläuterung) Die Bundeswehr als Instrument einer umfassend angelegten, zukunftsfähigen Sicherheits- und Verteidigungspolitik hat den Auftrag, für die nationale Sicherheit und Verteidigung zu sorgen, zur Verteidigung der Verbündeten beizutragen, einen Beitrag zur Stabilität im internationalen Rahmen zu leisten und die multinationale Zusammenarbeit und Integration zu fördern. Der Aufbau eines integrierten nationalen Gesamtsicherheitskonzeptes inkl. Katastrophenschutz, in dem sich die Kräfte für äußere und innere Sicherheit wirksam ergänzen, ist für die CSU zum Schutz unserer Bürger unerlässlich.

Zu 8. Aufkündigung des Kooperationsvertrags zwischen dem Freistaat Bayern und der Bundeswehr

Freie Wähler:

(Kurzantwort) Die FREIEN WÄHLER sprechen sich nicht für die Aufkündigung des angesprochenen Kooperationsvertrags des Kultusministeriums mit der Bundeswehr aus.
(Erläuterung) Unseres Erachtens wäre es der falsche Weg, wenn die Bundeswehr den Zugang zu Schulen lediglich für unreflektierte Werbung zur Nachwuchsgewinnung nutzen würde. Dazu ist das Thema der Beteiligung von Soldaten an Einsätzen mit all ihren Folgen zu ernst. Wir sehen die Bundeswehr als Teil der Gesellschaft, die ihren Platz hat und die wie andere Organisationen auch zur Auseinandersetzung mit kritischen Themen beiträgt. In unserem demokratischen Staat gehört es zum Auftrag des für Schulen verantwortlichen Staates, Jugendliche an den politischen Prozess und an besondere Problemlagen heranzuführen. Es ist gewünscht, dass Schüler lernen, sich kritisch mit Politik auseinanderzusetzen. Wie sonst sollen sie Wahlentscheidungen treffen, wenn sie keine Informationen erhalten haben – und zwar von Betroffenen.

Die LINKE: 

(Kurzantwort) Soldat und Soldatin ist kein Beruf wie jeder andere. Die Bundeswehr hat an Schulen, Berufsschulen und Hochschulen nichts zu suchen.
(Erläuterung) Eine Transformation von der Verteidigungsarmee hin zu einer offensiv ausgerichteten Einsatzarmee ist in vollem Gange. Die Nachwuchswerbung der Bundeswehr wurde in den vergangenen Jahren modernisiert, Besonders in den Fokus geraten dabei die Schulen, um Jugendlichen den Sinn bewaffneter Auslandseinsätze zu vermitteln. DIE LINKE meint: Schulen sollen ein Ort der Bildung sein, nicht der Rekrutierung. Aus diesem Grund begrüßen wir, dass sich bundesweit Widerstand gegen die militärpolitische Indoktrination an den Schulen regt. Schülerinnen und Schüler protestieren gegen die Militärs an ihren Schulen, Lehrerinnen und Lehrer weigern sich, Jugendoffiziere einzuladen, einige Schulkonferenzen haben bereits beschlossen, ihre Schule als »militärfrei« zu erklären.

Bündnis90/Die Grünen:

(Kurzantwort) Wir halten die Kooperationsvereinbarung für nicht zielführend. Besuche der Bundeswehr an Schulen müssen in eine kritische Diskussion eingebettet sein.
(Erläuterung) Um unausgewogene Settings von vorne herein zu vermeiden, sollte ein Besuch von Bundeswehrvertreterinnen und -vertretern an Schulen keinesfalls einfach „von oben verordnet“ werden, sondern in einem offenen Diskurs mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften besprochen werden. Dies entspricht auch unserem bildungspolitischen Verständnis, dass die Schulfamilie möglichst eigenständig über schulische Angelegenheiten entscheiden soll. Eine kritische Diskussion ist zudem nur gewährleistet, wenn Schulbesuche der Bundeswehr von Vertreterinnen und Vertretern der friedenspolitischen Organisationen begleitet werden. Funktionieren kann dies allerdings nur, wenn der Freistaat für diese ReferentInnen finanzielle Mittel für Fahrtkosten und Unterrichtsmaterialien zur Verfügung stellt.

ÖDP:

(Kurzantwort) Dem stimmt die ÖDP voll und ganz zu.
(Erläuterung) -

FDP:

(Kurzantwort) Ziel der Kooperation ist es, sicherheitspolitische Fragen zu erörtern. Die Bundeswehr darf an Schulen nicht für sich werben.
(Erläuterung) -

CSU:

(Kurzantwort) Die Kooperation zwischen der Bundeswehr und allen Fort- und Weiterbildungseinrichtungen in Bayern wollen wir fortsetzen und fördern.
(Erläuterung) Die Bundeswehr ist fester Teil unserer Gesellschaft. Das gilt für die Bundeswehr in ihrer Gesamtheit, für die Staatsbürger in Uniform, zivilen Mitarbeiter und Veteranen. Die Bundeswehr muss auch künftig öffentlich wahrnehmbar bleiben. Dazu gehören unter anderem die Jugendoffiziere der Bundeswehr, die an Schulen über den Auftrag unserer Streitkräfte und unsere Sicherheitspolitik informieren. Die CSU beabsichtigt nicht, den Kooperationsvertrag zwischen dem Bayerischen Kultusministerium und der Bundeswehr zu beenden. Die Bundeswehr soll auch weiterhin ihren Platz in der Mitte unserer Gesellschaft haben.

Zu 9. Keine bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr, keine unbewaffneten für Polizei, Zoll und Bundesgrenzschutz

Freie Wähler:

(Kurzantwort) Wir sind gegen eine grundsätzliche Ablehnung der Beschaffung unbemannter Luftfahrzeuge. Sie sind in der Lage, unsere Sicherheit zu verbessern.(Erläuterung) Unbemannte Luftfahrzeuge im militärischen Bereich sind ein wichtiger Entwicklungsschritt, um auf neue Entwicklungen wie die asymmetrische Kriegsführung angemessen reagieren zu können. Grundsätzlich ist deren Beschaffung für die Bundeswehr auch im Sinne ihrer erforderlichen Neuausrichtung ein wichtiger Schritt. Ebenso können im zivilen Bereich sogenannte Drohnen einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung zum Beispiel bei Entführungen und Geiselnahmen leisten. Gleichwohl gibt es gerade hier noch erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken, weshalb entsprechende Klarstellungen für ihren Einsatz im Inneren dringend erforderlich sind.

Die LINKE: 

(Kurzantwort) DIE LINKE. lehnt die Beschaffung und Nutzung von militärisch genutzten Aufklärungs- und Kampfdrohnen kategorisch ab.
(Erläuterung) Die militärischen Drohnentechnologie und -nutzung läutet ein neues Zeitalter der Kriegsführung und eine neue Rüstungsspirale ein. Mit der Drohnenkriegsführung erhält der alte Leitsatz der Friedensbewegten „Stell Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin“ eine neue Bedeutung.
Drohnen befördern auf vielfache Weise eine Enthemmung der Einsatzentscheider: Finanziell sind sie günstiger als Flugzeuge, als Distanzwaffe reduzieren Drohnen die Gefahr eines erfolgreichen Vergeltungsschlages, gerade bei der asymmetrischen Kriegsführung gegen Aufständische, wobei die Gefahr eigener Opfer unter den eigenen SoldatInnen oder ZivilistInnen abnimmt. Damit dürfte die öffentliche Wahrnehmung dieser Kriege geringer sein, in der Folge würde auch der der zivilgesellschaftliche Widerstand schwächer ausfallen.

Bündnis90/Die Grünen:

(Kurzantwort) Wir sind dagegen, dass die Bundeswehr Drohnen anschafft und setzen uns international für das Verbot von vollständig autonomen Waffen ein.
(Erläuterung) Der Einsatz bewaffneter Drohnen wirft grundlegende völkerrechtliche, menschenrechtliche und ethische Fragen auf. Wir befürchten, dass die Hemmschwelle zum Einsatz militärischer Gewalt sinkt, wenn das Militär unbemannte Waffensysteme einsetzt. Darüber hinaus besteht die Gefahr eines folgenschweren Rüstungswettlaufs und zunehmender Proliferation in dieser Waffengattung. Der zunehmende Einsatz dieser ferngesteuerten Waffensysteme hat schwerwiegende Auswirkungen und führt zu einer Entgrenzung des Einsatzes militärischer Gewalt. Wir wollen internationale Regeln und Begrenzungen für den Einsatz bewaffneter Drohnen und fordern einen Prozess zur Ächtung von autonomen bewaffneten unbemannten Systemen. Unbewaffnete Drohnen lehnen wir nicht grundsätzlich ab, da sie streng reguliert im Bereich der Aufklärung und Unterstützung – etwa auch im Bereich der Katastrophenschutz/Umweltbeobachtung – sinnvoll eingesetzt werden können.

ÖDP:

-keine Angaben-

FDP:

(Kurzantwort) Ob Drohne, Pistole oder Pfefferspray: Anstatt über Waffen zu reden, ist die Diskussion über die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit des Einsatzes zu führen, im In- wie Ausland.
(Erläuterung) -

CSU:

(Kurzantwort)Die Beschaffung von Drohnen ist sicherheitspolitisch sinnvoll und notwendig.
(Erläuterung) Die Beschaffung von Drohnen ist sicherheitspolitisch sinnvoll, notwendig und legitim. Drohnen können im Auslandseinsatz nur mit einem Mandat des Bundestags eingesetzt werden. Auch bei einem Einsatz von Drohnen verbleibt nach deutschem Recht die Entscheidung über den Einsatz von Waffen immer beim Menschen. Eine Ausweitung kriegerischer Auseinandersetzungen ist daher nicht zu befürchten.
Drohnen sind ein wichtiges Mittel für den Schutz deutscher Soldaten im Einsatz. Es entspricht der Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn für den bestmöglichen Schutz der Soldaten zu sorgen.

Zu 10.Weltweiter Stopp von Exporten von Rüstungsgütern und Informationstechnologie, die zur Unterdrückung geeignet ist

Freie Wähler:

(Kurzantwort) Wir stehen für eine Reglementierung der Rüstungsexporte und die Entscheidung des Bundestags über Ausfuhren außerhalb der NATO und der EU.
(Erläuterung) -

Die LINKE: 

(Kurzantwort) DIE LINKE ist die einzige Fraktion im Bundestag, die sich für ein gesetzliches Verbot von Rüstungsexporten einsetzt. Ohne jede Ausnahme.
(Erläuterung) Erklärung: Erste Schritte zu einem Verbot aller Rüstungsexporte:

  • ein Verbot des Exports von Kleinwaffen
  • ein Verbot des Exports von Waffenfabriken
  • keine staatliche Förderung, Finanzierung oder Absicherung von Rüstungsexporten
  • ein Verbot des Exports von Rüstungsgütern an Staaten, die die Menschenrechte missachten
Der rasanten technischen Entwicklung und der damit weltweit gewachsenen Bedeutung von Überwachungstechnologien in den letzten Jahren muss dringend etwas entgegengesetzt werden. Die Freiheit aller wird durch moderne – auch deutsche - Überwachungstechnologie bedroht. Doch es fehlt am Willen der Verantwortlichen, Maßnahmen zur Begrenzung bzw. vollständige Exportverbote von Überwachungssoftware und –technologien umzusetzen.

Bündnis90/Die Grünen:

(Kurzantwort) Wir wollen den weltweiten Handel mit Rüstungsgütern eng begrenzen. Keine Waffen an autoritäre Regime oder in Krisenregionen!
(Erläuterung) Dazu brauchen wir schärfere Gesetze und mehr parlamentarische Kontrolle. Bei der Verschärfung der Rüstungsexportrichtlinien 1999/2000 haben wir Grüne uns vehement dafür eingesetzt, dass gerade das Menschenrechtskriterium für die Frage, ob in ein Land überhaupt exportiert werden darf, einen deutlich höheren Stellenwert bekam. Für uns ist klar: wenn die Gefahr besteht, dass ein Staat Waffen zur inneren Repression einsetzt, darf es keine Exportgenehmigung geben. Das gilt auch für sogenannte Dual-Use-Güter, die in den Händen von repressiven Regimen zur Folter oder zum Abhören eingesetzt werden können. Da die Politischen Richtlinien der Bundesregierung zu viel Interpretationsspielraum lassen und die Entscheidungen weiterhin im geheim tagenden Bundessicherheitsrat erfolgen, wollen wir ein restriktives Rüstungsexportgesetz und eine parlamentarische Kontrolle einführen.

ÖDP:

(Kurzantwort) Rüstungsexporte sind drastisch herunterzufahren und die Anlagen sind auf zivile Produktion umzustellen.
(Erläuterung) -

FDP:

(Kurzantwort) Wir wenden uns gegen Zensur, Vorratsdatenspeicherung, Überwachung und Meinungsunterdrückung. Diese sind unabhängig von der Verführbarkeit von Technologie zu bekämpfen.
(Erläuterung) -

CSU:

(Kurzantwort) In Deutschland ist der Export von wehrtechnischen Gütern nur im Rahmen sehr restriktiver gesetzlicher Regelungen möglich.
(Erläuterung) Für Rüstungsexporte aus Deutschland gelten die "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" aus dem Jahr 2000 und der 2008 verabschiedete rechtlich verbindliche „Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der EU betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern". Auf Grundlage dieser Vorgaben verfügt Deutschland – auch im internationalen Vergleich – über sehr strenge Regelungen für den Export von Rüstungsgütern.

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