Stellungnahme der Fachschaft Lehramt zur Zivil- und Transparenzklausel
Die Fachschaft Lehramt der Universität Augsburg spricht sich für die Aufnahme einer Zivil- und
Transparenzklausel in die Grundordnung der Universität Augsburg aus.
Die Universität ist ein Ort freier Bildung und demokratischer Partizipation und Mitbestimmung. Das in
ihr generierte Wissen muss frei zur Verfügung gestellt werden und dem Wohle der Menschheit die-
nen. Diese Grundsätze werden durch die Einführung einer Zivil- und Transparenzklausel nicht nur
gewahrt, sondern auch gefördert.
Als Fachschaft Lehramt möchten wir die Bedeutung der Zivil- und Transparenzklausel für eine die
Lehrerbildung betonen:
Laut Bayerischer Verfassung ist es die Aufgabe einer Lehrkraft, Schülerinnen und Schüler im Geist
der Demokratie und der Völkerverständigung zu mündigen, verantwortungsbewussten und kritisch
denkenden Persönlichkeiten zu erziehen. Um diesem Anspruch im späteren Berufsleben gerecht
werden zu können, muss bereits in der Lehrerbildung und damit an der Universität die notwendige
Grundlage geschaffen werden.
Um dem Ideal der Demokratie und der Völkerverständigung gerecht zu werden, müssen Forschung,
Lehre und Studium nach demokratischen Grundsätzen und ausschließlich für zivile Zwecke erfolgen.
Dies wird durch eine Zivil- und Transparenzklausel gewährleistet.
Außerdem wird dadurch der Diskurs über die ethische Verantwortung von Wissenschaft und Bildung
für alle Mitglieder der Universität unabdingbar. Da dieser Diskurs Verantwortungsübernahme und
kritisches Reflektieren notwendig macht und somit fördert, werden angehende Lehrkräfte befähigt,
ihren zukünftigen Bildungs- und Erziehungsauftrag in der Schule wahrzunehmen, wie er in der Ver-
fassung festgehalten ist.
Daher fordern wir, die Fachschaft Lehramt, die Aufnahme einer Zivil- und Transparenzklausel in die
Grundordnung der Universität Augsburg. Wir fordern, dass das Meinungsbild der studentischen Voll-
versammlung vom 26.06.2012, die sich mit einer 77%-igen Mehrheit für die Einführung einer Zivil-
und Transparenzklausel an der Universität Augsburg aussprach, Beachtung findet und durch die
studentischen Vertreter in die zuständigen Gremien eingebracht wird.
Wir sind eine Initiative, die sich für die Einführung einer Zivilklausel, also einer freiwilligen Selbstverpflichtung zu ausschließlich ziviler und friedlicher Forschung an der Universität Augsburg einsetzt.
Stellungnahme der Fachschaft Lehramt
Stellungnahme der Fachschaft evangelische Theologie Uni Augsburg
Die Fachschaft evangelische Theologie an der Universität Augsburg spricht sich ebenfalls für die Einführung einer Zivilklausel aus und teilt mit uns die Forderung nach Transparenz:
Stellungnahme zur Einführung einer Zivil- und Transparenzklausel
Die Fachschaft evangelische Theologie spricht sich mehrheitlich für die Einführung einer Zivil- und
Transparenzklausel in die Grundordnung der Universität Augsburg aus. Wir treten dafür ein, dass
Lehre, Studium und Forschung an der Universität Augsburg ausschließlich zivilen und friedlichen
Zwecken dienen soll und befürworten außerdem die Offenlegung aller Drittmittelanträge.
Stellungnahme der grünen Hochschulgruppe Augsburg
Wir freuen uns über die Stellungnahme der grünen Hochschulgruppe, die wir hier im Volltext zitieren wollen:
Die GHG-Augsburg spricht sich für eine Zivilklausel in der GO der Universität Augsburg aus. Besondere Brisanz hat das Thema Zivilklausel durch den geplanten Innovationspark erhalten, in dem auch große Rüstungsunternehmen angesiedelt werden sollen. Das Konzept des Parks sieht eine enge Kooperation der Universität mit den Einrichtungen und Unternehmen des Innovationsparks vor. Durch eine Zivilklausel würde sich die Universität selbst verpflichten, nur für zivile Zwecke zu forschen. Die GHG setzt sich für die Einführung einer solchen Klausel ein. Zweifellos bietet der Innovationspark viele Vorteile für die Studierenden, sowie für die ganze Stadt. Allerdings dürfen dabei nicht moralische und ethische Aspekte vernachlässigt werden. Zu Beginn steht die Frage, ob die Universität als Einrichtung zur Wissensvermittlung und Bildungsort für viele junge Menschen unter dem Primat der “Freiheit der Forschung” mit Rüstungsunternehmen verknüpft werden sollte. Trägt die Universität nicht gerade durch diesen Grundsatz eine große Verantwortung, sich kritisch mit den Inhalten ihrer Wissenschaften auseinanderzusetzen? Fakt ist, dass die Uni ohne eine Zivilklausel Unternehmen unterstützt und mit ihnen zusammenarbeitet, welche vom Krieg profitieren. Verbunden hiermit ist die politische Einflussnahme durch Waffenlobbyismus, welche in unseren Augen für eine Universität nicht tragbar ist. Auch durch eine zivile Nutzung des Innovationsparks entstehen neue Arbeitsplätze und Vorteile für den “Innovationsstandort Augsburg”, welche die GHG ausdrücklich begrüßt. Es ist aber absolut kritisch zu hinterfragen, ob Arbeitsplätze und Profit um jeden Preis geschaffen werden sollen und dabei die moralische Verantwortung aus den Augen verloren wird. An anderen Universitäten, in Tübingen und Berlin zum Beispiel, ist eine Zivilklausel übrigens schon lange Realität.Zur Stellungnahme auf der Homepage der grünen Hochschulgruppe
Stellungnahme zur Entscheidung des Wirtschaftsausschusses
Die Initiative Friedliche
Uni Augsburg begrüßt das Engagement der Stadtratsfraktion der
Grünen für eine zivile Ausrichtung des Innovationsparks. Dazu Leo
Selinger von der Initiative: "Ein Hauptgrund für den Start der
Initiative zur Einführung einer Zivilklausel an der Uni war und ist
es der befürchteten Ausrichtung des Innovationsparks
entgegenzuwirken, die auch die Ansiedlung
namhafter Rüstungsunternehmen in direkter Nähe zum Campus der
Universität vorsieht. Die ursprünglichen Ansätze zu
Umwelttechnologien und Ressourceneffizienz sind jetzt in den
Hintergrund getreten." Mit dem Innovationspark besteht
für die Universität die Gefahr, in die Rolle eines Zulieferbetriebs
für Ausbildung und Forschung zu geraten, stattdessen braucht es eine
Stärkung der Autonomie der Universität und das eindeutige
Bekenntnis zu ausschließlich ziviler und friedlicher Forschung und
Lehre. Deswegen ist sowohl die nun im Wirtschaftsausschuss
beschlossene Präambel des Innovationsparks, in der "wichtige
Impulse für eine nachhaltige und zivile Entwicklung der
Gesellschaft" postuliert werden, als auch die im Begründungstext
Abschnitt 1.1 genannte Forderung, "dass zivile Forschungs- und
Entwicklungsprojekte im Mittelpunkt stehen" müssen, noch nicht
ausreichend – sicherlich jedoch ein Ausgangspunkt für eine
weiterführende Diskussion im Stadtrat, den Gremien des
Innovationsparks und der Bürgerschaft.
Die Initiative setzt sich
weiterhin für die Einführung einer Zivilklausel an der Universität
ein, denn damit wird sie ihrem Leitbild "Scientia et
Conscientia" (Wissenschaft und Verantwortung) erst wirklich
gerecht.
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